Ich möchte heute auf die folgenden Onlinepetition hinweisen, die sich gegen das Verbot der von Naturheilkundlern und Heilpraktikern angewandten Eigenblut-Therapie richtet. Diese soll zukünftig in Praxen nicht mehr zur Anwendung kommen.
Von: Michael Breuer aus: Hamburg an: Bundestag in: Deutschland.
Das Anti-Eigenbluttherapie-Gesetz gegen Heilpraktiker ist offensichtlich ein Teil der Strategie des Gesundheitsministers Jens Spahn gegen Alternativ-Therapeuten und Therapien. Die klassische Eigenblut-Therapie soll für Heilpraktiker durch eine Änderungdes § 13 Abs. 2b AMG(Arzneimittel-Gesetz) verboten werden. Der Bundespräsident kann das Gesetz jedoch nicht unterschreiben, weil es einen parlamentarischen Verfahrens-Fehler (bei der Importförderklausel) enthält. Das führt dazu, dass der Gesetzgeber, (Bundestag), das Gesetz noch einmal nach einem Änderungsantrag abstimmen muss. Der Antrag kann frühestensnach der Sommerpause in der 37. KW im September eingebracht werden. So bleibt den Heilpraktikern, die die klassische Eigenblutthe..
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Heilpraktiker/Innen stehen nicht selten im Fokus, wenn es darum geht, welche Diagnose- und Therapieverfahren sie Ihren Patienten anbieten. Aus aktuellem Anlass beziehe ich mich hier auf die sogenannte Eigenbluttherapie oder auch Eigenblutbehandlung – eine seit Beginn des 20. Jahrhunderts durchaus übliche Behandlungsform.
Bei einer Behandlung mit Eigenblut werden zwischen 0,5 bis 2 Milliliter Blut aus der Armvene entnommen und unmittelbar entweder in die Gesäßmuskulatur oder unter die Haut z.B. des Unterarms zurück gespritzt. In manchen Fällen wird das Blut vor der Rückgabe auf verschiedene Art und Weise angereichert, z.B. mit Arzneimitteln oder Ozon.
Von der Eigenblutspende (Autotransfusion) und den verschiedenen Dialyseverfahren ist die Eigenbluttherapie unbedingt zu unterscheiden.
Sie wird zu den Reiz- und Regulationstherapien gezählt, die vornehmlich bei der Behandlung von Allergien sowie zur Stärkung des Immunsystems eingesetzt wird. Darüber hinaus kann sie aber auch noch bei anderen Erkrankungen, z.B. aus dem rheumatischen Formenkreis oder innerhalb der Schmerztherapie zum Einsatz kommen.
Aufgrund unterschiedlicher Gesetzesänderungen zwischen 2017 bis heute setzen sich die Deutschen Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften für den Erhalt der Eigenbluttherapie ein, aber auch der Einzelne kann etwas tun: jede Stimme zählt, bitte zeichnen Sie mit und sprechen darüber!
Herzlichst Ihre Sabine Kunkel, Diplom-Biologin und Heilpraktikerin